AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • §1 Vertragsgegenstand
  • §2 Zeitliche Verfügbarkeit der Dienste in §1 (1)
  • §3 Umfang und Übertragbarkeit von Rechten
  • §4 Haftung des Auftraggebers und des Auftragnehmers
  • §5 Gestaltungsfreiheit
  • §6 Lieferzeit
  • §7 Sonderleistungen
  • §8 Eigentumsvorbehalt
  • §9 Vertragsdauer und Kündigung
  • §10 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
  • §11 Nebenabreden, Teilwirksamkeit
  • §12 Rücktrittsrechte
  • §13 Kennzeichnung
  • §14 Datenschutz
  • §15 Gerichtsstand, Erfüllungsort, gültiges Recht

 

§1 Vertragsgegenstand
Manuel Sterner Mediengestaltung

  1. bietet die Möglichkeit multimediales und interaktives Material im Internet vorzuhalten, sowie Anforderungen im Grafikdesign umzusetzen.
  2. berät Sie und gestaltet Ihr Material passend für das Medium, in dem Sie es publizieren wollen und hilft individuelle Lösungen zu gestalten.

 

§2 Zeitliche Verfügbarkeit der Dienste in §1 (1)

  1. Die Leistungen werden 24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche erbracht.
  2. In der Zeit von 2-7 Uhr kann die Verfügbarkeit aus administrativen Gründen eingeschränkt sein.

 

§3 Umfang und Übertragbarkeit von Rechten

  1. Die Rechte an einem auf der Basis dieser Geschäftsbedingungen geschlossenen Vertrag sind nicht an Dritte übertragbar.
  2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die durch Manuel Sterner Mediengestaltung erhaltenen Leistungen, Informationen, Software oder andere Inhalte ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu vertreiben oder zu verkaufen, zu veröffentlichen oder anderweitig zu übertragen oder geschäftsmäßig zu verwerten, soweit dies vertraglich nicht vereinbart wurde.
  3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Inhalte seines Vertrages Dritten zur Kenntnis zu bringen, soweit sie nicht öffentlich zugänglich sind.
  4. Die erbrachten Dienstleistungen stehen dem Auftraggeber nur für vereinbarten Werbezweck zur Verfügung. Für darüber hinausgehende Verwertungen bedarf es jeweils einer besonderen Vereinbarung über den Umfang, die zeitliche und gebietliche Nutzung und einer entsprechenden Vergütung. Die einzelnen Vertragspunkte sind schriftlich zu fixieren und in gesonderten Vertragsbedingungen festzuhalten. Der Übergang von Rechten an den Auftraggeber hängt von der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ab.
  5. Urheber-, Verwertungs- u. Nutzungsrechte: Soweit Werkleistungen urheberrechtlichen Schutz finden, wird der zeitliche und gebietliche Umfang der Verwertungsrechte, wie Vervielfältigungs-,Verbreitungs-, Senderechte und dergleichen im Vertrag im Einzelnen festgelegt. Diese Verwertungen werden durch die vereinbarte Vergütung abgegolten. Für darüber hinausgehende sonstige Verwertungen ist ein gesondertes Entgelt zu zahlen. Soll das ausschließliche Nutzungsrecht für alle Nutzungsarten eingeräumt werden, so muss diese Regelung ausdrücklich unter Festlegung der Vergütung gesondert vereinbart werden.
  6. Die Erfüllung formalrechtlicher Voraussetzungen obliegt dem Auftraggeber; Manuel Sterner Mediengestaltung ist von jeder diesbezüglichen Haftung freigestellt.
  7. Abgelehnte Werbegestaltungen und Werbeleistungen bleiben Manuel Sterner Mediengestaltung zur anderweitigen Verwertung und Nutzung vorbehalten. Will der Auftraggeber sie für sich reserviert wissen, muss er eine entsprechende Vergütung zahlen.

 

§4 Haftung des Auftraggebers und des Auftragnehmers

  1. Manuel Sterner Mediengestaltung haftet für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner selbst oder seiner leitenden Angestellten zurückzuführen sind.
  2. Die Nutzung von Leistungen geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Auftraggebers.
  3. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden die Manuel Sterner Mediengestaltung durch Sicherheitsmängel des Auftraggebers (z.B. veröffentlichtes Passwort) entstehen.
  4. Weder Manuel Sterner Mediengestaltung noch dessen Informations- und Dienstleistungslieferanten (Internet-Provider), Lizenzgeber, Angestellte, Vertreter oder sonstige Mitarbeiter gewährleisten, dass der Dienst in §1 (1) ununterbrochen und fehlerfrei zur Verfügung steht. Ebenso wenig sichern die vorgenannten Personen, Einrichtungen und Firmen zu oder übernehmen eine Gewährleistung dafür, dass durch die Benutzung der Dienste bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.
  5. Weder Manuel Sterner Mediengestaltung , noch dessen Mitarbeiter o.ä., noch andere Personen, Einrichtungen oder Firmen, die an der Entwicklung, Herstellung oder Bereitstellung der Leistungen beteiligt sind, haften für Schäden aller Art, insbesondere haften sie nicht für Folgeschäden wie entgangenem Gewinn, die als Folge der Verwendung der Leistungen oder Unmöglichkeit, Verzögerung oder Erschwerung der Verwendung der Leistungen oder als Folge der Verletzung einer Gewährleistungspflicht oder aus positiver Forderungsverletzung oder aus Verschulden bei Vertragsabschluss oder aus unerlaubter Handlung entstanden sind. Ein aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften gleichwohl zu erstattender und nachgewiesener Schaden ist auf das 1-fache des vereinbarten Vertragswertes beschränkt. Der Abnehmer hat in diesen Fällen unter Ausschluss aller anderen Ansprüche ein Rücktrittsrecht.
  6. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Werkzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Für
    die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe haftet Manuel Sterner Mediengestaltung nicht. Soweit Manuel Sterner Mediengestaltung notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen von Manuel Sterner Mediengestaltung. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit dem gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.
  7. Wird ein Auftrag ganz oder teilweise aus Gründen nicht erfüllt, die Manuel Sterner Mediengestaltung nicht zu vertreten hat, so ist der Auftraggeber gleichwohl verpflichtet, den vollen Preis zu bezahlen. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass die Bedingungen dieser Bestimmung auch für Drittlieferungen gelten.
  8. Für Fehler aus telefonischen oder fernschriftlichen Übermittlungen jeder Art, oder Übermittlungen per anderer Medien, sowie die Richtigkeit von Übersetzungen, Texten oder anderen Informationen übernimmt Manuel Sterner Mediengestaltung keine Haftung.
  9. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion gestellten Text-, Bild-, Ton-und Videounterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, Manuel Sterner Mediengestaltung von Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus der Ausführung des Vertrages ergeben. Manuel Sterner Mediengestaltung ist nicht verpflichtet, Aufträge dahingehend zu prüfen, ob Rechte Dritter beeinträchtigt oder verletzt sein könnten. Der Auftraggeber hält Manuel Sterner Mediengestaltung von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei.
  10. Manuel Sterner Mediengestaltung behält sich nach freiem Ermessen vor, Material anzunehmen oder abzulehnen. Angenommenes Material kann nachträglich abgelehnt werden.
  11. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht, soweit nach den auf diese Vereinbarung anwendbaren Gesetzen unabdingbar gehaftet wird.

 

§5 Gestaltungsfreiheit

  1. Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.

 

§6 Lieferzeit

  1. Die Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung und ist eingehalten, wenn bis zum Ende der Lieferfrist die Versandbereitschaft der Lieferung gemeldet ist.
  2. Bei vorzeitiger Lieferung ist deren und nicht der ursprünglich vereinbarte Zeitpunkt maßgeblich. Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Lieferverzuges – angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die Manuel Sterner Mediengestaltung trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte – gleich ob bei Manuel Sterner Mediengestaltung oder bei einem Unterlieferanten eingetreten – z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, etc.. Manuel Sterner Mediengestaltung muss dem Auftraggeber solche Hindernisse unverzüglich mitteilen.
  3. Bei späteren Abänderungen des Vertrages, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen darüber getroffen werden.

 

§7 Sonderleistungen

  1. Sonderleistungen wie z.B. Umarbeitung von Auftragseinheiten werden dem Zeitaufwand entsprechend nach dem gegebenen Stundensatz von 25,00 EUR gesondert berechnet.
  2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Manuel Sterner Mediengestaltung abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Manuel Sterner Mediengestaltung im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

 

§8 Eigentumsvorbehalt

  1. An Entwürfen und Werkzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Zusendung und etwaige Rücksendung der Arbeiten gehen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers

 

§9 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Webspace-Verträge werden in Vereinbarung mit dem Auftraggeber über einen Drittanbieter geschlossen. Manuel Sterner Mediengestaltung hilft bei der Vermittlung und Zustandekommen eines solchen Vertrages. Vertragspartner des Drittanbieters bleibt aber auf unbestimmte Zeit der Auftraggeber, wodurch Manuel Sterner Mediengestaltung diesbezüglich keinerlei Haftung diesbezüglich zugesprochen werden kann.
  2. Alle übrigen vereinbarten Verträge werden, wenn nichts anderes vereinbart ist, für unbestimmte Zeit geschlossen.
  3. Verträge sind mit einer Frist von 6 Wochen schriftlich kündbar. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung. Die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen werden in Rechnung gestellt.
  4. Manuel Sterner Mediengestaltung ist berechtigt, die Betriebsbedingungen oder die Preise zu ändern.
  5. Ist der Auftraggeber mit einer Ihn betreffenden Änderung der Geschäftsbedingungen oder der Preise nicht einverstanden, kann er den Vertrag unter den vorgenannten Bedingungen kündigen. Solche Änderungen können erst mit Ablauf der oben genannten Kündigungsfrist wirksam werden.
  6. Verstößt eine der Vertragsparteien nachhaltig gegen die in diesem Vertrag niedergelegten Pflichten, so ist die andere Vertragspartei berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

§10 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

  1. Soweit keine andere Zahlungsfrist vereinbart ist, sind die vertraglich vereinbarten Preise vorab pünktlich der getroffenen Vereinbarung zu bezahlen. Bis zur völligen Bezahlung besteht ein uneingeschränkter Eigentumsvorbehalt.
  2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Skontoabzüge müssen gesondert vereinbart werden.
  3. Der Auftraggeber gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist automatisch in Verzug, auch wenn der Zahlungsausgleich nicht angemahnt wird. Bei Überschreitung des Zahlungszieles berechnet Manuel Sterner Mediengestaltung Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz vom Rechnungsbetrag im Monat.
  4. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart wurden, werden aufgrund der zum Vertragsabschluß gültigen Preisliste berechnet.
  5. Die Aufrechnung gegen Ansprüche der Manuel Sterner Mediengestaltung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erfolgt.
  6. Wechsel werden nicht angenommen. Die Aufrechnung oder die Zurückhaltung von Zahlungen aufgrund irgendwelcher Gegenansprüche ist unzulässig.
  7. Bei Zahlungsverzug ist Manuel Sterner Mediengestaltung berechtigt, Leistungen zu sperren oder nach entsprechender Androhung dieses Vertragsverhältnis zu kündigen. Schadensersatzansprüche bleiben in diesem Fall vorbehalten.
  8. Manuel Sterner Mediengestaltung behält sich bei Zahlungsverzug die Geltendmachung weitere Ansprüche vor.

 

§11 Nebenabreden, Teilwirksamkeit

  1. Mündliche Vereinbarungen sind grundsätzlich unverbindlich. Dies gilt auch für die Abrede, auf schriftliche Bestätigungen oder Vereinbarungen zu verzichten.
  2. Sollten vorstehende Bedingungen teilweise unwirksam sein oder gegen geltendes Recht verstoßen, so bleiben damit alle anderen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch die rechtsgültige zu ersetzen, die der unwirksamen Bedingung unter kaufmännischen Gesichtspunkten am nächsten kommt.

 

§12 Rücktrittsrechte

  1. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen eines nach Vertragsschluss eröffneten gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers, die Ablehnung eines Konkursantrages oder einer bei der Manuel Sterner Mediengestaltung eingehenden schriftlichen Kreditauskunft, aus der sich die Kreditwürdigkeit des Auftragspartners ergibt, gefährdet, so kann Manuel Sterner Mediengestaltung vom Vertrag zurücktreten. Offene Rechnungen werden mit dem Rücktritt sofort fällig. Für noch nicht erbrachte Leistungen kann Zahlung vor der Durchführung dieser Arbeiten verlangt werden, wenn der Auftraggeber die Ausführung der weiteren Arbeiten zum Ausdruck bringt.
  2. Die vereinbarte Vergütung ist in jedem Fall zu zahlen; ersparte Aufwendungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden mit 50% vergütet. Die entgehende Mittlervergütung ist in jedem Fall zu zahlen. Wird der Auftrag vom Auftraggeber storniert, so sind die erbrachten Leistungen sofort zu bezahlen. Ersparte Aufwendungen werden dem Auftraggeber mit 50% gut geschrieben. Die entgangenen Mittlervergütungen für auftragsgemäße, aber noch nicht erschienene Anzeigen sind in jedem Fall zu zahlen. Schadensersatzansprüche gegen den Auftraggeber wegen Vertragsverletzung bleiben ausdrücklich vorbehalten.

 

§13 Kennzeichnung

  • Manuel Sterner Mediengestaltung ist berechtigt, an allen von ihr gestalteten Werbemitteln ihren Firmentext oder Code anzubringen, wobei Platzierung und Schriftgröße mit dem Auftraggeber abgestimmt werden müssen.

 

§14 Datenschutz

  1. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart, erklärt sich der Auftraggeber mit einer Übermittlung seiner Daten an Dritte einverstanden, soweit nicht offenkundige Interessen des Auftraggebers verletzt werden.
  3. Im Weiteren gelten für alle Daten die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.

 

§15 Gerichtsstand, Erfüllungsort, gültiges Recht

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Firmensitz von Manuel Sterner Mediengestaltung.
  2. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie alle daraus entstehenden und seine Wirksamkeit betreffenden Rechtsgeschäfte ist der Firmensitz von Manuel Sterner Mediengestaltung.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch wenn der Auftraggeber seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat.

 

© Manuel Sterner Mediengestaltung, 2016